Für den SGH-/SGHR-Kongress 2023, nachfolgend Kongress genannt, gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Teilnehmer*innen:
Die Anmeldung ist verbindlich. Mit dem Eingang der Anmeldung entsteht ein rechtsgültiger Vertrag. Die Teilnahmebestätigung wird per E-Mail versendet. Die Teilnahmegebühren sind gemäss dem bei der Anmeldung gewählten Zahlungsmittel innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
Für die Abmeldung gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Stornierung bis und mit 22. Oktober 2023:
Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- wird nicht zurückerstattet bzw. bleibt geschuldet.
Stornierung ab 23. Oktober 2023:
Die Einschreibegebühr wird nicht zurückerstattet bzw. bleibt geschuldet
Diese Bedingungen gelten auch bei Nichterscheinen des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin, im Falle von höherer Gewalt, bei Verhinderung durch Krankheit, Unfall oder ähnlichen Verhinderungsgründen. Die Stornierung muss schriftlich per Post (Medworld AG, Sennweidstrasse 46, CH-6312 Steinhausen) oder E-Mail (registration@medworld.ch) eingehen. Zur Bestimmung des Anspruchs auf Rückerstattung gilt das Datum des Poststempels/Eingangs.
Meldung Ersatzteilnehmer*in
Ist jederzeit möglich. Für die Bearbeitung werden bis 30 Tage vor Kongressbeginn keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Nach dieser Frist wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 50.- erhoben.
Durch den Veranstalter verursacht
Bei Verschiebung des Kongresses gilt die Anmeldung automatisch für das Verschiebungsdatum. Rückgabe oder Umtausch der Anmeldung sind ausgeschlossen. Die Teilnehmenden können sich jedoch wieder abmelden. In diesem Falle wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 nicht zurückerstattet bzw. bleibt geschuldet. (Diese Regelung gilt bis 2 Monate nach Bekanntgabe der Verschiebung. Anschliessend gelten die zum Zeitpunkt gültigen AGB)
Falls der Kongress abgesagt wird, kann der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin innert 30 Tagen den bereits bezahlten Betrag zurückverlangen. Der Betrag wird in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet.
Durch den Veranstalter NICHT verursacht
Findet der Kongress aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wie höherer Gewalt und gleichbedeutender Ereignisse, wie z.B. Epidemien/Pandemien bzw. Gefährdung der Gesundheit, Staatstrauer, Witterungseinflüsse, Streik oder Krieg, nicht statt, wird abgebrochen oder abgesagt, so ist der Veranstalter nicht für hieraus resultierende Verluste oder Schäden verantwortlich zu machen. In diesen Fällen kann die Teilnahmegebühr in der Regel nicht zurückerstattet werden respektive bleibt vollumfänglich geschuldet.
Bei Verschiebung des Kongresses wegen den oben genannten Umständen gilt die Teilnahmegebühr automatisch für das Verschiebungsdatum. Rückgabe oder Umtausch sind nicht möglich. Die Teilnehmende können sich jedoch wieder abmelden. In diesem Falle wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 nicht zurückerstattet bzw. bleibt geschuldet (Diese Regelung gilt bis 2 Monate nach Bekanntgabe der Verschiebung. Anschliessend gelten die zum Zeitpunkt gültigen AGB).
Darüber hinaus stehen in beiden Fällen den Teilnehmer*innen keinerlei Rechte zu. Insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall und auch jeglicher weitere Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
Wird das Format des Kongresses aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wie höhere Gewalt und gleichbedeutende Ereignisse, wie z.B. Epidemien/Pandemien bzw. Gefährdung der Gesundheit, auf hybride Durchführung (Präsenz- & Online-Durchführung) oder auf reine virtuelle/online Durchführung geändert, gilt die Anmeldung automatisch für das neue Format. Rückgabe oder Umtausch der Anmeldung sind ausgeschlossen. Die Teilnehmende können sich jedoch wieder abmelden. In diesem Falle wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 nicht zurückerstattet bzw. bleibt geschuldet (Diese Regelung gilt bis 2 Monate nach Bekanntgabe der Änderung. Anschliessend gelten die zum Zeitpunkt gültigen AGB).
Die Einhaltung der in der Schweiz geltenden Datenschutz-bestimmungen ist für die Kongressorganisation eine Selbstverständlichkeit. Die von den Teilnehmer*innen erhaltenen Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte (ausgenommen ist der Veranstalter) weitergegeben und nur zur Durchführung des Kongresses verwendet. Die Teilnehmer*innen erklären sich jedoch damit einverstanden, dass die Kongressorganisation die Kontaktdaten (Titel, Vorname, Name, Arbeitsort, PLZ & Ort, Land) den Sponsoren des Kongresses zur Verfügung stellt. Falls dies ausdrücklich nicht erwünscht ist, muss dies unmittelbar nach der Anmeldung an registration@medworld.ch schriftlich mitgeteilt werden. Eine weitere Verwendung der Daten wird jeweils separat geregelt respektive vereinbart.
Die Teilnehmenden nehmen zur Kenntnis, dass während des Kongresses Fotografien, Videos und Tonaufnahmen der Teilnehmenden erstellt und nach der Veranstaltung auf der Website des Kongresses, in Fachzeitschriften und/oder anderen Publikationen veröffentlicht werden. Die Teilnehmenden erklären sich mit ihrer Anmeldung und der Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Verwendung bzw. der Veröffentlichung der Foto- und/oder Ton- und Videoaufnahmen einverstanden.
Sollte die Teilnehmer*in damit nicht einverstanden sein, muss dies vor Ort umgehend persönlich dem Verursacher mitgeteilt werden.
Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin anerkennt mit der Anmeldung die Sicherheits-, Zutritts- und sonstigen Durchführungsvorschriften des Kongresses und erklärt sich einverstanden, dass er bzw. sie bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften von der Veranstaltung ohne Anspruch auf eine Entschädigung ausgeschlossen werden kann.
Der Veranstalter resp. die Kongressorganisation haftet lediglich für Ansprüche wegen Körperschäden, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit bzw. wegen Sachschäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter und mitgeführter Gegenstände haftet der Veranstalter nicht, ausser bei Vorsatz oder grob fahrlässiger Herbeiführung.
Die Versicherung für Personen- und Sachschäden ist Sache des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin.
Im Falle von Meinungsverschiedenheiten unterwerfen sich die Vertragsparteien in jedem Fall den ordentlichen Gerichten des Kantons Zug. Für das Gericht ist ausschliesslich «Schweizer Recht» anwendbar.
Steinhausen, Februar 2023
Veranstalter:
SGH-/SGHR-Kongress
c/o Medworld AG
Sennweidstrasse 46
CH-6312 Steinhausen
Kongressorganisation:
Medworld AG
Sennweidstrasse 46
CH-6312 Steinhausen
Tel. +41 41 748 23 00
www.medworld.ch
www.congress-info.ch