Für den SVA Davoser Kongress 2024, nachfolgend Kongress genannt, gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Die Anmeldung ist verbindlich und nur Teilnehmende mit einem/einer medizinischen und/oder wissenschaftlichen Background / Qualifikation sind zur Teilnahme berechtigt. Mit dem Eingang der Anmeldung entsteht ein rechtsgültiger Vertrag. Die Teilnahmebestätigung wird per E-Mail versendet. Die Teilnahmegebühren sind gemäss dem bei der Anmeldung gewählten Zahlungsmittel innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen
Für die Abmeldung vom Kongress gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Stornierung bis und mit 30. September 2024:
Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 wird nicht zurückerstattet bzw. bleibt geschuldet.
Stornierung ab 01. Oktober 2024:
Die Einschreibegebühr wird nicht zurückerstattet bzw. bleibt geschuldet.
Diese Bedingungen gelten auch bei Nichterscheinen der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers, im Falle von höherer Gewalt, bei Verhinderung durch Krankheit, Unfall oder ähnlichen Verhinderungsgründen. Die Stornierung muss schriftlich per Post (Medworld AG, Sennweidstrasse 46, CH-6312 Steinhausen) oder E-Mail (registration@medworld.ch) eingehen. Zur Bestimmung des Anspruchs auf Rückerstattung gilt das Datum des Poststempels/Eingangs.
Meldung Ersatzteilnehmerin bzw. Ersatzteilnehmer
Ist jederzeit möglich. Für die Bearbeitung werden bis 30 Tage vor Kongressbeginn keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Nach dieser Frist wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 50.00 erhoben.
Für die Abmeldung von Workshops und Rahmenprogramm gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für die Workshops und Rahmenprogramm verbindlich ist. Bei Nichterscheinen der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers vor Ort, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 25.00 erhoben.
Diese Bedingungen gelten auch bei Nichterscheinen der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers, im Falle von höherer Gewalt, bei Verhinderung durch Krankheit, Unfall oder ähnlichen Verhinderungsgründen. Die Stornierung muss schriftlich per Post (Medworld AG, Sennweidstrasse 46, CH-6312 Steinhausen) oder E-Mail (registration@medworld.ch) eingehen. Zur Bestimmung des Anspruchs auf Rückerstattung gilt das Datum des Poststempels/Eingangs
Durch den Veranstalter verursacht
Bei Verschiebung des Kongresses gilt die Anmeldung automatisch für das Verschiebungsdatum. Rückgabe oder Umtausch der Anmeldung sind ausgeschlossen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich jedoch wieder abmelden. In diesem Falle wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 nicht zurückerstattet bzw. bleibt geschuldet. (Diese Regelung gilt bis 2 Monate nach Bekanntgabe der Verschiebung. Anschliessend gelten die zum Zeitpunkt gültigen AGB)
Falls der Kongress abgesagt wird, kann die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer innert 30 Tagen den bereits bezahlten Betrag zurückverlangen. Der Betrag wird in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet.
Durch den Veranstalter NICHT verursacht
Findet der Kongress aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wie höherer Gewalt und gleichbedeutender Ereignisse, wie z.B. Epidemien/Pandemien bzw. Gefährdung der Gesundheit, Staatstrauer, Witterungseinflüsse, Streik oder Krieg, nicht statt, wird abgebrochen oder abgesagt, so ist der Veranstalter nicht für hieraus resultierende Verluste oder Schäden verantwortlich zu machen. In diesen Fällen kann die Teilnahmegebühr in der Regel nicht zurückerstattet werden respektive bleibt vollumfänglich geschuldet.
Bei Verschiebung des Kongresses wegen den oben genannten Umständen gilt die Teilnahmegebühr automatisch für das Verschiebungsdatum. Rückgabe oder Umtausch sind nicht möglich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich jedoch wieder abmelden. In diesem Falle wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 nicht zurückerstattet bzw. bleibt geschuldet (Diese Regelung gilt bis 2 Monate nach Bekanntgabe der Verschiebung. Anschliessend gelten die zum Zeitpunkt gültigen AGB).
Darüber hinaus stehen in beiden Fällen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern keinerlei Rechte zu. Insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall und auch jeglicher weitere Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
Wird das Format des Kongresses aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wie höhere Gewalt und gleichbedeutende Ereignisse, wie z.B. Epidemien/Pandemien bzw. Gefährdung der Gesundheit, auf hybride Durchführung (Präsenz- & Online-Durchführung) oder auf reine virtuelle/online Durchführung geändert, gilt die Anmeldung automatisch für das neue Format. Rückgabe oder Umtausch der Anmeldung sind ausgeschlossen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich jedoch wieder abmelden. In diesem Falle wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 nicht zurückerstattet bzw. bleibt geschuldet (Diese Regelung gilt bis 2 Monate nach Bekanntgabe der Änderung. Anschliessend gelten die zum Zeitpunkt gültigen AGB).
Die Einhaltung der in der Schweiz geltenden Datenschutzbestimmungen ist für die Kognressorganisation eine Selbstverständlichkeit. Die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erhaltenen Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte (ausgenommen ist der Veranstalter) weitergegeben und nur zur Durchführung des Kongresses verwendet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich damit einverstanden erklären, dass die Kongressorganisation die Kontaktdaten (Titel, Vorname, Name, Arbeitsort, PLZ & Ort, Land) den Sponsoren des Kongresses zur Verfügung stellt. Eine weitere Verwendung der Daten wird jeweils separat geregelt respektive vereinbart..
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass während des Kongresses Fotografien, Videos und Tonaufnahmen (Verursacher) der Teilnehmenden erstellt und nach der Veranstaltung auf der Website des Kongresses, in Fachzeitschriften und/oder anderen Publikationen inklusive Social Media (SoMe) veröffentlicht werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich mit ihrer Anmeldung und der Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Verwendung bzw. der Veröffentlichung der Foto- und/oder Ton- und Videoaufnahmen einverstanden.
Sollte die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, muss dies vor Ort umgehend persönlich dem Verursacher mitgeteilt werden.
Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer anerkennt mit der Anmeldung die Sicherheits-, Zutritts- und sonstigen Durchführungsvorschriften des Kongresses und erklärt sich einverstanden, dass er bzw. sie bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften von der Veranstaltung ohne Anspruch auf eine Entschädigung ausgeschlossen werden kann.
Der Veranstalter resp. die Kongressorganisation haftet lediglich für Ansprüche wegen Körperschäden, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit bzw. wegen Sachschäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter und mitgeführter Gegenstände haftet der Veranstalter nicht.
Die Versicherung für Personen- und Sachschäden ist Sache der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers.
m Falle von Meinungsverschiedenheiten unterwerfen sich die Vertragsparteien in jedem Fall den ordentlichen Gerichten des Kantons Zug. Für das Gericht ist ausschliesslich «Schweizer Recht» anwendbar.
Steinhausen, Februar 2024
Veranstalter:
Schweizerischer Verband Medizinischer Praxis-Fachpersonen (SVA)
Seftigenstrasse 310
CH-3084 Wabern
www.sva.ch
Professional Congress Organiser
Medworld AG
Sennweidstrasse 46
6312 Steinhausen
Tel. +41 41 748 23 00
www.medworld.ch
www.congress-info.ch