Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung

Für die ZAIM MediDays Zürich 2020, nachfolgend Kongress genannt, gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen:

Anmeldung

Die Anmeldung ist verbindlich. Die Teilnahmegebühren sind vor dem Kongress auf das angegebene Bankkonto zu überweisen.

Abmeldung
Bei Abmeldungen bis zum 31. Juli 2020 wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 nicht zurückerstattet bzw. bleibt geschuldet.

Bei Abmeldungen ab dem 1. August 2020 oder Nichterscheinen wird die Einschreibegebühr nicht zurückerstattet bzw. bleibt geschuldet.

Diese Bedingungen gelten bei allen Verhinderungsgründen, inklusive u.a. Krankheit, Unfall.

Die Meldung eines/r Ersatzteilnehmers oder –teilnehmerin ist jederzeit möglich. Für die Bearbeitung werden bis 30 Tage vor Kongressbeginn keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Nach dieser Frist wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 50.00 erhoben.

Datenschutz
Personendaten werden streng vertraulich behandelt. Die erhaltenen Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben und nur für die Durchführung des Kongresses verwendet (inklusive Abgabe einer gedruckten Teilnehmerliste an Sponsoren vor Ort).

Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin erklärt sich jedoch damit einverstanden, dass die Kongressorganisation diese Daten für Informationszwecke in Zusammenhang mit anderen Kongressen nutzt oder sie auf Anfrage der Sponsoren für die einmalige Verwendung im Zusammenhang mit dem Kongress weitergibt.

Sicherheits- und Durchführungsvorschriften
Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin anerkennt mit der Anmeldung die Sicherheits-, Zutritts- und sonstigen Durchführungsvorschriften des Kongresses und erklärt sich einverstanden, dass er bzw. sie bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften von der Veranstaltung ohne Anspruch auf eine Entschädigung ausgeschlossen werden kann.

Absage des Kongresses
Im Falle einer Absage des Kongresses (nicht auf Grund höherer Gewalt) kann der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin innert 30 Tagen nach Bekanntgabe der Absage den bereits einbezahlten Betrag bei der Kongressorganisation zurückverlangen. Der bereits einbezahlte Betrag wird vollumfänglich zurückerstattet.

Fotografien, Videos und Tonaufnahmen
Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass während des Kongresses Fotografien, Videos und Tonaufnahmen der Teilnehmer erstellt und nach der Veranstaltung auf der Website des Kongress-Veranstalters, in Fachzeitschriften und/oder anderen Publikationen veröffentlicht werden. Die Teilnehmer erklären sich mit ihrer Anmeldung und der Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Verwendung bzw. der Veröffentlichung der Foto- und/oder Ton- und Videoaufnahmen einverstanden.

Höhere Gewalt
Verunmöglichen oder erschweren politische oder wirtschaftliche Ereignisse, Pandemie oder allgemein Höhere Gewalt die Abhaltung des Kongresses, so kann der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin dem Veranstalter gegenüber keine Schadenersatz-Ansprüche stellen.

Versicherung
Die Versicherung für Personen- und Sachschäden ist Sache des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Im Falle von Meinungsverschiedenheiten unterwerfen sich die Vertragsparteien in jedem Fall den ordentlichen Gerichten des Kantons Zug. Für das Gericht ist ausschliesslich «Schweizer Recht» anwendbar.


Steinhausen, Februar 2020


Kongressorganisation:
Medworld AG
Sennweidstrasse 46
CH-6312 Steinhausen
Tel. +41 41 748 23 00
www.medworld.ch
www.congress-info.ch